Bei dieser Gebäudemanagement Software hat der Hersteller die Nutzungsrechte an die eigenen Hardware-Produkte gebunden.
Hier ein Auszug aus den „Allgemeinen Bedingungen zur Überlassung von WAGO-Software…“ (Dokument des Herstellers: 759-110 Software-Nutzungsvereinb. 07/99 JA 5237 Printed in Germany)
„…
1.2 Der Anwender zahlt dafür die vereinbarten Nutzungsgebühren. Die Software wird nicht verkauft, sondern im Umfang der nachstehenden Nutzungsrechte lizenziert.
§ 2 Umfang der Nutzungsrechte
2.1 Der Anwender erhält eine zeitlich unbegrenzte, einfache und nicht übertragbare Nutzungslizenz an der gelieferten WAGOSoftware, jedoch nur zu deren bestimmungsgemäßen Gebrauch in Verbindung mit WAGO-Hardware-Produkten.
…“
Es ist in diesem Fall also zu prüfen ob die Hardware tatsächlich noch im Einsatz ist. Alternativ kann natürlich vertraglich alles geregelt sein.